Rechtsprechung
   VG Würzburg, 27.03.2012 - W 4 K 11.375   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5170
VG Würzburg, 27.03.2012 - W 4 K 11.375 (https://dejure.org/2012,5170)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.03.2012 - W 4 K 11.375 (https://dejure.org/2012,5170)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. März 2012 - W 4 K 11.375 (https://dejure.org/2012,5170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Werbeanlage; fehlendes Rechtsschutzinteresse; Ausnahme nach Straßenverkehrsrecht; fehlendes Sachbescheidungsinteresse; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.02.2003 - 2 CS 02.2730
    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2012 - W 4 K 11.375
    Geht es dabei - wie hier - um die Gefährdung von Leben und Gesundheit, sind an die Feststellung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730 - juris; unter Berufung auf BVerwG vom 10.8.1971, BRS 24, 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1986 - 8 S 3307/85

    Zulässigkeit von Werbeanlagen unter straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2012 - W 4 K 11.375
    Eine Werbetafel kann wegen Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 StVO unzulässig sein, wenn sie so angebracht werden soll, dass sie hinter einer Ampel im Bereich einer außerordentlich stark befahrenen Bundesstraße und in Nähe einer Einmündung einer Landesstraße in Erscheinung tritt (VGH Baden Württemberg vom 22.1.1986 Az. 8 S 3307/85 - juris).
  • OLG Koblenz, 12.12.1983 - 1 Ss 529/83
    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2012 - W 4 K 11.375
    Vielmehr muss eine ernsthafte Beeinträchtigungsgefahr bestehen (vgl. OLG Koblenz vom 12.12.1983, Az. 1 Ss 529/83 - juris).
  • VG München, 26.07.2012 - M 11 K 11.2793

    Werbeanlage; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Ausnahme nach Straßenverkehrsrecht;

    Die auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist (vgl. VG Würzburg v. 27.3.2012 - W 4 K 11.375).

    Zwar hat sich der durchschnittliche Fahrer mittlerweile an Plakatwerbung gewöhnt; die Werbeanlage kann jedoch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bewirken, wenn sie für die Verkehrssituation wichtige Aspekte überlagern würde (so VG Würzburg v. 27.3.2012 - W 4 K 11.375).

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 5183/11

    Werbetafel, Werbeanlage, Werbung, Werbefläche, Verkehr, Straßenverkehr,

    vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 1983 - 1 Ss 529/83 -, juris (Orientierungssatz); VG Dessau, Urteil vom 25. Juli 2005 - 1 A 314/04 -, juris; VG Würzburg, Urteile vom 4. August 2011 - W 5 K 10.169 -, und vom 27. März 2012 - W 4 K 11.375 -, juris.
  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die Aufstellung der Werbeanlage berühre den Schutzbereich des straßenverkehrsrechtlichen Verbots nach § 33 Abs. 2 Satz 1 StVO und sei daher nicht genehmigungsfähig (OVG Münster v. 18.9.1992 - 11 A 149/91; VGH BW v. 22.1.1986 - 8 S 3307/85; VG Würzburg v. 27.3.2012 - W 4 K 11.375).
  • VG München, 21.05.2014 - M 23 K 12.2924
    Demnach genügt nicht jede theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung, vielmehr muss eine ernsthafte Beeinträchtigungsgefahr bestehen (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 26.9.2012 - 5 K 5183/11 - Rn. 38; OLG Koblenz, B.v. 12.12.1983 - 1 Ss 529/83; VG Dessau, U. v. 25.7.2005 - 1 A 314/04 ; VG Würzburg, U.v. 4.8.2011 - W 5 K 10.169 - und v. U. 27.3.2012 - W 4 K 11.375 - jeweils [...]).
  • VG Würzburg, 10.05.2013 - W 5 K 12.224

    Doppelseitige Werbeanlage; F... Straße/W...straße; fehlendes

    Werbeanlagen in Sichtweite einer Bundesfernstraße sind regelmäßig geeignet, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen und können deshalb nur durch Ausnahme der Regierung gemäß § 46 StVO zugelassen werden (Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Art. 56 Rn. 30; VG Würzburg, U.v. 27.3.2012 Nr. W 4 K 11.375).
  • VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 K 12.152

    Werbeanlage; Rechtsschutzbedürfnis; Ausnahmegenehmigung nach

    Die auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist (vgl. VG Würzburg vom 21.9.2009 Az. W 4 K 08.712, vom 27.3.2012 Az. W 4 K 11.375 - juris und vom 15.7.2010 Az. W 5 K 10.75 -juris; VG Augsburg vom 29.2.2011 Az. Au 4 K 11.594 und Au 4 K 11.596 - juris).
  • VG München, 09.10.2014 - M 11 K 13.5300

    Werbeanlage neben besonderem Gefahrenzeichen Bahnübergang kann sich auf den

    Die auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist (vgl. VG Würzburg v. 27.3.2012 - W 4 K 11.375).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht